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Häufige Fragen im Kfz Schadensfall

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FAQ - häufig gestellte Fragen im Bereich Kfz Gutachten und Sachverständigen.

Kann man selbst ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben?

Wenn Sie schuldlos in einen Kfz-Unfall verwickelt wurden oder Ihnen ein anderer Haftpflichtschaden an ihrem Fahrzeug entstanden ist, dürfen Sie diesen Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Die Kosten für das Kfz-Gutachten hat die gegnerische Versicherung oder der Schädiger zu erstatten. Der Schadenersatzanspruch über das Honorar des Sachverständigen kann direkt vom Geschädigten abgetreten werden, somit können wir gleich mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.


Warum soll ich einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Nur ein freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger beurteilt den Schaden an Ihrem Fahrzeug neutral. Das Schadengutachen wird nach einem Verkehrsunfall zur Beweissicherung benötigt, auf Basis des Gutachtens kann dann die Abwicklung erfolgen. Das Schadengutachten enthält für Sie alle technischen Angaben, die zur Regulierung des Schadens notwendig sind, nebst der Reparaturhöhe und des -umfangs werden Stellungnahmen zum Fahrzeugwert, einer eventuellen Wertminderung, den Restwertgeboten, der Nutzungsausfallpauschale, der Reparatur- und Ausfalldauer angegeben.


Die gegnerische Versicherung schickt mir einen Kfz-Sachverständigen, wie kann ich mich verhalten?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Geschädigter selbst, welcher Kfz-Sachverständiger den Schaden begutachtet. Sie müssen also nicht den Kfz-Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie auch die Interessen der Gesellschaft und beachtet somit auch seine Vorgaben durch den Versicherer. Es ist empfehlenswert, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.


Ist der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt ausreichend?

Der Kostenvoranschlag des Reparaturbetriebes hat keine beweissichernde Funktion und enthält keine detaillierte Schadenbeschreibung sowie Beweisfotos. Der Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung. Zur vollständigen Ermittlung der Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherung benötigen Sie ein umfassendes Gutachten mit allen erforderlichen Werten.


Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter können Sie sich den entstandenen Schaden auf Basis des Gutachtens auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Die Reparaturkosten werden dann (seit August 2002) ohne die Mehrwertsteuer erstattet. Zur Abrechnung des Fahrzeugschadens wird das Vier-Stufen-Modell nach einer BGH-Entscheidung zu Grunde gelegt. Dort wird die Verhältnismäßigkeit des Reparaturaufwandes zum Wiederbeschaffungswert in vier Bereiche eingeteilt.